Archiv für Juristisches

Deutlich

Amtsgericht Hamburg-St. Georg (NJW 2006, S. 162) zur Betriebskostenabrechnung an Sylvester:

“…Es fragt sich, warum die Zeugin, wenn sie denn so gewissenhaft ist, nicht auch vermerkt hat, dass der Vermerk: Eingang am 31.12.2003, 18:00 Uhr, erst am 2.1.04 gefertigt wurde. Insgesamt kann zu der Aussage der Zeugin gesagt werden: Eine solche Geschichte ringt das Leben sich nicht ab.”

Oder Anders: Sie lügt!

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Neuwahlen nun gerichtsfest

Heute um 10:00 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen der beiden Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz gegen die Zustimmung von Bundespräsident Köhler zur vorgeschlagenen Bundestagsauflösung verworfen.

Meines Erachtens nach eine falsche Entscheidung.


http://dejure.org/gesetze/GG/68.html

http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse

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Widerspruchsrecht gegen Wahlwerbung

Anlässlich der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.09.2005 weise ich darauf hin, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, Melderegisterauskünften für Zwecke der Wahlwerbung zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung kann gegenüber jeder Einwohnerdienststelle (Bezirks- und Ortsämter) abgegeben werden. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er entfaltet seine Wirksamkeit mit der Eintragung in das Melderegister und gilt bis zu einer etwaigen Rücknahme fort.

Leider können nun erklärte Widersprüche aufgrund der kurzfristigen Neuwahlen nicht mehr für die kommende Wahl berücksichtigt werden, aber der Wiedspruch gilt ja auch zukünftig.

Dazu habe ich auch ein Formblatt zusammengestellt.

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